Die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz organisiert mit der Notfalldienstkommission den ambulanten Notfalldienst (NFD) im Kanton. Der NFD ist in den Bezirken geregelt. In Notfällen wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt oder dessen Stellvertreter. Sollte keine Verbindung zustande kommen oder Sie ausserhalb der regulären Sprechstunden (in der Regel Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr) medizinische Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den Notfalldienst (s.u.) Ihres Bezirks.