Neues Datenschutzgesetz
Mit diesem Newsletter informieren wir über das neue Datenschutzgesetz, welches per 01.09.2023 in Kraft tritt. In jeder Arztpraxis werden Personendaten bearbeitet. Daraus ergeben sich nach dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes weitergehende Pflichten als bisher. Wir empfehlen ausdrücklich, anhand der nachfolgend erwähnten Mustervorlagen den neuen gesetzlichen Anforderungen per 01.09.2023 nachzukommen.
Den ganzen Newsletter können Sie hier nachlesen:
Herzlichen Dank für Eure Kenntnisnahme.
Weitere Informationen FMH:https://www.fmh.ch/themen/ehealth/datenschutz/neues-datenschutzgesetz-dsg.cfm