Beachten Sie die neuen Kriterien des BAG gültig ab 2.11.2020
Anpassung der Meldekriterien
per 28.10.2020 entfällt die Meldepflicht für Arztpraxen bei positivem PCR-Labor-Test. D.h. Hausärzte müssen die klinischen Befunde zu COVID-19 für die ambulanten Praxispatienten nicht mehr melden.
Weiterhin meldepflichtig bleibt der klinische Befund für folgende Personen:
- hospitalisierte Personen (Meldung erfolgt durch Spital)
- Bewohner*innen in Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen
- Verstorbenen
Anpassung der Verdachts,- Beprobungs- und Meldekriterien per 2.11.2020
per 2. November 2020 gelten die neuen Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG. Die aktuellen Weisungen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
www.bag.admin.ch/infreporting
Wählen Sie Aktuelle Meldeunterlagen (Verdachts- und Meldekriterien, Meldeformulare)
Erleichterung Quarantäne im Kanton Luzern
Der kantonale Führungsstab hat per sofort folgendes beschlossen:
Die Betriebe und Organisationen des Gesundheitswesens im Kanton Luzern - namentlich die Spitäler (inkl. Geburtshaus), Alters- und Pflegeheime, SEG-Institutionen, Arztpraxen und Apotheken, Spitex-Organisationen – werden ermächtigt, HCW, die aufgrund eines engen Kontaktes mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person unter Quarantäne gestellt wurden, unter den folgenden Bedingungen weiter im Betrieb / Organisation arbeiten zu lassen, sofern die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht anderweitig gewährleistet werden kann:
- HCW ist asymptomatisch
- HCW ist nicht positiv auf COVID-19
- Kein Einsatz bei RisikopatientInnen, sofern die personelle Situation dies zulässt
- Keine An- und Abreise des HWS zum Betrieb per ÖV.
- Strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen sowie einer Maskenpflicht
Beachten Sie hierzu auch die Newsletter des kantonsärztlichen Dienstes:
Newsletter vom 28.10.2020 (Anpassung Meldepflicht)
Newsletter vom 29.10.2020 (Direktanmeldung Patienten Drive-in / Kapazitätserhöhung Drive-in)
Newsletter vom 30.10.2020 (Erleichterung Quarantäne für Health Care Workers)
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.
Weitere Informationen Kanton Luzern:
https://gesundheit.lu.ch
Informationen des BAG für die Ärzteschaft:
bag.admin.ch
Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Geschäftsstelle
Schwanenplatz 7
6004 Luzern
Tel. 041 410 88 85
sekretariat@aerzte-lu.ch