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Wie bereits kommuniziert, wurde vom Luzerner Regierungsrat ein provisorischer Taxpunktwert von 85 Rp. bestimmt, mit dem ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte ab 01.01.2026 abrechnen können.
Tarifsuisse, mit neuem Namen Santéservices AG, und der grösste Krankenkassenverband haben nun beim Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht. Im Moment ist noch offen, ob das Bundesverwaltungsgericht auf diese Beschwerde eintreten wird.
Dennoch sind folgende Überlegungen für die Einschätzung der Lage wichtig:
| Kanton Luzern: | 85 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Luzern) |
| Kanton Uri: | 88 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Uri) |
| Kanton Schwyz: | 85 Rappen (Tarifsuisse, provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Schwyz) 86 Rappen (CSS, HSK, provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Schwyz) |
| Kanton Zug: | 82 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Zug) |
| Kanton Obwalden: | 86 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Obwalden) |
| Kanton Nidwalden: | 88 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Nidwalden) |
| UVG/IV/MV: | 92 Rappen (schweizweit) |
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| Kanton Luzern: | 85 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Luzern) |
| Kanton Uri: | 88 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Uri) |
| Kanton Schwyz: | 85 Rappen (Tarifsuisse, provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Schwyz) 86 Rappen (CSS, HSK, provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Schwyz) |
| Kanton Zug: | 82 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Zug) |
| Kanton Obwalden: | 86 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Obwalden) |
| Kanton Nidwalden: | 88 Rappen (provisorischer Arbeitstarif festgelegt durch Regierung Nidwalden) |
| UVG/IV/MV: | 92 Rappen (schweizweit) |
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Wie bei der Tarifstruktur TARMED gibt es bei TARDOC und den Ambulanten Pauschalen einen nationalen Tarifstrukturvertrag und die dazugehörenden kantonalen Anschlussverträge.
Die Beitritt zum Tarifstrukturvertrag KVG und Tarifvertrag UVG, MVG und IVG ist ab jetzt möglich.
Die kantonalen Anschlussverträge sind noch nicht unterschriftenbereit.
Auf der Webseite der FMH können Sie weitere Informationen einsehen und über myFMH können Sie den Verträgen beitreten.
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Neues Preismodell ab 01. Juli 2024 soll Generika und Biosimilars fördern
Der Bundesrat hat im Dezember 2023 die Förderung von Generika und Biosimilars gutgeheissen. Die beschlossene Anpassung tritt am 01. Juli 2024 in Kraft und soll wesentliche Einsparungen im Gesundheitswesen zur Folge haben.
Die Anpassung betrifft die Medikamente, welche auf der Spezialitätenliste SL aufgeführt sind und von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Nicht rezeptpflichtige Medikamente sind nur minimal davon betroffen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
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Der Kanton Luzern sowie der Bund haben ausführliche Informationen auf ihren Webseiten zusammengestellt.
Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Geschäftsstelle
Schwanenplatz 7
6004 Luzern
Tel. 041 410 88 85
sekretariat@aerzte-lu.ch

