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Neues Preismodell ab 01. Juli 2024 soll Generika und Biosimilars fördern
Der Bundesrat hat im Dezember 2023 die Förderung von Generika und Biosimilars gutgeheissen. Die beschlossene Anpassung tritt am 01. Juli 2024 in Kraft und soll wesentliche Einsparungen im Gesundheitswesen zur Folge haben.
Die Anpassung betrifft die Medikamente, welche auf der Spezialitätenliste SL aufgeführt sind und von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Nicht rezeptpflichtige Medikamente sind nur minimal davon betroffen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
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Der Kanton Luzern sowie der Bund haben ausführliche Informationen auf ihren Webseiten zusammengestellt.
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