Grunsätzlich ist jeder Arzt mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung verpflichtet, Notfalldienst zu leisten. Der ambulante Notfalldienst wird von der Ärztegesellschaft Luzern organisiert (§32 des Gesundheitsgesetzes).

Sobald Sie im Kanton Luzern tätig werden, füllen Sie bitte das Deklarationsformular Notfalldienst aus und senden es an das Sekretariat der Ärztegesellschaft Luzern.

Weitere Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Dokumenten.