Das ärztliche Ombudsamt (Schlichtungsstelle) stellt eine Dienstleistung der Ärztegesellschaft dar, um Schwierigkeiten in der Arzt / Patientenbeziehung auszuräumen. Zu diesen Schwierigkeiten gehören Missverständnisse, unbefriedigende Auskünfte, Misstrauen einer Behandlung gegenüber, das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden oder Schwierigkeiten mit dem Arztwechsel, lauter Dinge, die überall vorkommen, wo es um menschliche Beziehungen geht, weil auch der Arzt nicht ein Roboter, sondern ein Mensch ist.
Kompetenzen hat der ärztliche Ombudsmann im Gegensatz zu den politischen Ombudsmännern keine. Aber es stehen ihm andere Kommissionen zur Seite, an die er sich wenden kann. So die Notfalldienst-Kommission bei Schwierigkeiten im Nofalldienst; der Ombudsmann der Krankenkassen, wenn Bezahlungsschwierigkeiten seitens der Krankenkassen auftreten; der Ehrenrat, wenn ein Arzt ausfällig werden sollte, was glücklicherweise selten vorkommt; der Vorstand der Ärztegesellschaft und die neutrale Begutachterstelle in Bern, die aber kostet. Das sich Wenden an den Ombudsmann hingegen ist gratis und untersteht dem Arztgeheimnis.
Erfahrungsgemäss hilft zumeist schon die Aussprache über aufgetretene Schwierigkeiten hinweg, da wir ja alle täglich über unerfüllte Wünsche hinwegsehen müssen und dies uns um so leichter gelingt, wenn wir uns über unsere Enttäuschungen aussprechen können.