Ver­ei­ni­gung Zen­tral­schwei­zer Ärzte­gesell­schaf­ten

Ziel und Zweck der VZAG, der Vereinigung Zentralschweizer Ärztegesellschaften, ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Versicherern und anderen Institutionen und die gemeinsame Wahrnehmung überregionaler Aufgaben.

Gemeinsam engagiert

DIE ANGESCHLOSSENEN GESELLSCHAFTEN

LUZERN

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern


Schwanenplatz 7
6004 Luzern
041 410 88 85

SCHWYZ

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz


Sekretariat
Philipp Kurmann

URI

Ärztegesellschaft des Kantons Uri


Präsident
dipl. med. Ariele Fabris

UNTER­WALDEN

Ärztegesellschaft des Kantons Unterwalden


Schwanenplatz 7
6004 Luzern
041 410 88 39

ZUG

Ärztegesellschaft des Kantons Zug


Baarerstrasse 2
6301 Zug
041 750 43 87

Die Ver­ei­ni­gung Zen­tral­schwei­zer Ärzte­gesell­schaf­ten

Auf Initiative des Vorstandes der Ärztegesellschaft des Kantons Luzern trafen sich im Winter 98/99 die Präsidenten der Innerschweizer Ärztegesellschaften um die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit zu prüfen. Im Lauf der letzen Jahre hat die Arbeitsbelastung der Vorstände ein unerträgliches Mass erreicht, zudem muss mit der Einführung des TarMed mit einer massiven Belastungszunahme gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund ist es erklärbar, dass man sich schnell einig wurde und am 19.4.99 unterzeichneten die Präsidenten der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Uri, Schwyz und Zug einen Zusammenarbeitsvertrag, welcher die «Vereinigung Zentraschweizer Ärztegesellschaften (VZAG)» begründete.

Ziel und Zweck dieser Vereinigung, welche heute rund 1400 Ärztinnen und Ärzte vertritt, ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Versicherern und anderen Institutionen und die gemeinsame Wahrnehmung überregionaler Aufgaben. Daneben sollen aber auch Synergien genutzt, Mehrspurigkeiten eliminiert und so die humanen und finanziellen Ressourcen optimal genutzt werden.

Obwohl beabsichtigt ist, neben der Bearbeitung von grundsätzlichen berufs- und gesundheitspolitischen Fragen auch Tarifverhandlungen gemeinsam zu führen bleibt die Selbständigkeit der beteiligten Ärztegesellschaften in Organisation und Verwaltung unangetastet und die Gesellschaften sind in der Freiheit ihres Handelns nicht eingeschränkt.

Kontakt / Sekretariat

Der Luzerner Arzt

Das Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug



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