Dienstleistungen
Notfalldienst an 365 Tagen
Die Ärzte im Kanton Zug sind 24 Stunden sowie 365 Tage im Jahr für Sie da. Rund um die Uhr ist über den ganzen Kanton Zug ein Notfalldienst der praktizierenden Ärzte eingerichtet. Sie erreichen einen Arzt oder den diensthabenden Notfallarzt über die Nummer 0900 008 008.
Über diese Nummer sind alle ärztlichen und spezialärztlichen Dienste verfügbar. Der Anrufer wird mit einem Zentrum verbunden, in welchem erfahrene medizinische Fachpersonen die Anfrage beantworten. Viele kleinere und Bagatellprobleme lassen sich bereits hiermit lösen. Braucht es den Notfallarzt, wird der Anrufer direkt, ohne erneutes Wählen, mit dem Notfallarzt verbunden. Die neue kostenpflichtige (Fr. 3.23/min) Nummer 0900 008 008 bietet den Vorteil, dass eine Nummer für alle Probleme rund um die Uhr zur Verfügung steht. Sie hat ausserdem den Vorteil, dass innert kurzer Zeit eine effektive Beratung durch medizinisch geschultes Personal oder eine direkte Verbindung mit dem zuständigen und richtigen Notfallarzt möglich ist.
Für lebensbedrohliche Notfälle steht der RDZ (Rettungsdienst Zug) über die Nummer 144 zur Verfügung.
Die Ärztegesellschaft des Kt. Zug zeichnet verantwortlich für den regional organisierten und durchgeführten Notfalldienst!
Ombudsstelle
Wenn Sie einmal mit Ihrem Arzt unzufrieden sind oder Probleme mit Ihrem Versicherer haben, ist es am besten, das Problem direkt mit den Beteiligten zu besprechen. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht geht, können Sie kostenlos unsere Ombudsstelle in Anspruch nehmen. Wir haben diese Aufgabe einem erfahrenen Ärzteteam übertragen. Die entsprechenden Adressen erfahren Sie auf unserem Sekretariat oder aus dem nachfolgend aufgeführten Dokument:
Mitgliederliste der Ombudsstelle
Direkte Medikamentenabgabe
In den meisten Arztpraxen können Sie die von Ihrem Arzt verordneten Medikamente direkt mitnehmen, wenn Sie das wünschen. Das ist allgemein sehr praktisch und verringert die Medikamentenkosten für die Krankenkassen. Denn Ihr Arzt kennt Sie und Ihre Gesundheit am besten und kann daher seine medikamentöse Behandlung gezielt und kostenbewusst einsetzen. Natürlich schreibt er Ihnen auf Wunsch auch ein Rezept.
Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kt. Zug
In der Schweiz besteht für die Ärztinnen und Ärzte ein Fortbildungsobligatorium. Jeder Arzt ist verpflichtet, sich pro Jahr während etwa zwei Arbeitswochen (minimal 80 Stunden) fortzubilden. Dies ist die Voraussetzung, um den Facharzttitel behalten zu können. Das garantiert eine sehr hohe Qualität der medizinischen Versorgung in unserem Land allgemein und in unserem Kanton speziell. Zur Berufsausübung in der Praxis ist zuvor eine mindestens zehn- bis zwölfjährige Aus- und Weiterbildung mit mehreren Examen nötig (Staatsexamen, Facharztexamen usw.). Die Titel werden seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge nicht mehr durch die FMH, sondern durch den Bund verliehen. Voraussetzung ist die Erfüllung der geforderten Weiterbildungspflicht. Ärztinnen und Ärzte aus einem EU-Land erhalten einen Eidgenössischen Facharzttitel wenn sie den Nachweis einer entsprechenden Aus- und Weiterbildung in einem EU-Land erbringen.
Die medizinische Praxisassistentin MPA (ehemals Arztgehilfin)
Ohne MPA ist das Führen einer Arztpraxis praktisch nicht möglich. Was sind die Aufgaben einer medizinischen Praxisassistentin? Allgemein gesagt ist sie für die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs verantwortlich. Das beinhaltet u.a. Laborarbeiten und Röntgen inklusive der dazugehörigen Qualitätssicherung, weiter Blutentnahmen, Injektionen, Bedienung des Empfangs, Korrespondenz, Mithilfe bei Eingriffen, allgemeine organisatorische Aufgaben wie Material- und Medikamentenbestellung sowie noch manche andere Arbeit.
Wer kann nun eine solche Lehre absolvieren? Kontaktfreudigkeit, Belastbarkeit im oft hektischen Alltag, eine gute schulische Vorbildung sowie das vollendete 16. Altersjahr bei Lehrbeginn sind notwendig.
Bei Interesse an einer Lehre als MPA ist es sinnvoll, eine Schnupperlehre zu absolvieren. So können Sie abschätzen, ob Ihnen der Beruf bzw. die Arbeit gefällt und ob Sie sich für den Beruf eignen.
Sehr gute Informationen darüber finden Sie unter:
www.fmh.ch >> MPA >> Schnupperlehrstellenverzeichnisse
Sollten Sie jetzt tatsächlich überzeugt sein, eine Lehre als Praxisassistentin zu absolvieren, dann gilt es eine Lehrstelle in einer Praxis zu suchen. Ein Verzeichnis der allenfalls offenen Stellen im Kt. Zug finden Sie unter:
www.lenazug.ch >> Berufe des Gesundheitswesens
Die Lehre dauert 3 Jahre, davon werden etwa 1/3 in der Schule (Frei, Luzern) und 2/3 im Lehrbetrieb absolviert. Bis auf allfällige Schulmaterialkosten im Betrag von maximal Fr. 1000.– wird die Ausbildung von der Ärztegesellschaft und vom Kanton Zug finanziert.

