Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Gründung am 11. September 1811 in Sursee auf Initiative des Amtsphysicus Thalmann von Marbach. Erster Präsident wird Medizinaldirektor Dr. Karl Gloggner von Luzern.
An der Gründungsidee hat sich bis heute nichts geändert. Die kantonale Ärztegesellschaft hat sich die Aufgabe gestellt:
- eine qualitativ einwandfreie ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten
- die Gesundheitspolitik des Kantons mitzugestalten
- die Interessen des Standes in politischer und ökonomischer Hinsicht wahrzunehmen
- die Kollegialität unter den Mitgliedern zu fördern
Der Vorstand der Gesellschaft nimmt diese Interessen wahr, legt verbindliche Richtlinien fest, schliesst Verträge mit Dritten wie Kostenträgern ab und sorgt für die permanente Fortbildung der Mitglieder.
Dem engern Zusammenschluss der Mitglieder dient die Aufteilung in die Sektionen Stadt, Gäu und Entlebuch.
Infos & Downloads
Notfalldienstkreise Kt. LU (Anhang 1 zum NFD Regl.)
Reglement Honorarprüfunskommission
Uneinbringbare Honorare im NFD (GSD)
Uneinbringbare Honorare im NFD (Musterbrief)
Praxisassistenzprogramm Kt. Luzern
Merkblatt Praxisassistenzprogramm
Merkblatt Versicherungen (in Arbeit)

